Einfach mal Neuwahlen!

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Schröder spielt mit unserer Verfassung

Bundeskanzler Gerhard Schröder will die Bundestagswahlen auf den Herbst vorziehen. Dazu muss er im Parlament die Vertrauensfrage stellen und nach einem zuvor mit den Abgeordneten vereinbarten Scheitern Bundespräsident Horst Köhler bitten, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen einzuleiten. Schröder sieht sich nach der Niederlage von Rot-Grün in den Ländern zu diesem Schritt gezwungen - er will Wissen, ob er für seinen Reformkurs auf Bundesebene noch die Unterstützung der Wähler hat.

Das ist Quatsch. Der Kanzler schmollt, weil ihm auf Länderebene die Wähler wegrennen. Wie eine beleidigte Leberwurst sucht er nun die Flucht ins Extreme: Ganz oder gar nicht! Wenn ihr mich nicht mehr lieb habt, dann geh ich eben! Macht doch im Ernstfall euren Kram alleine.

Doch mal eben die Vertrauensfrage zu stellen, ein Scheitern zu verabreden und den Bundestag auflösen zu lassen - das sind verfassungsrechtlich mehr als nur Sandkastenspiele. Aus einer politischen Laune heraus darf man den Bundestag nicht einfach nach Hause schicken. Das Bundesverfassungsgericht hat an die Auflösung des Bundestages hohe Voraussetzungen geknüpft: Politisch darf für den Bundeskanzler nicht mehr gewährleistet sein, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiterzuregieren. Die Handlungsfähigkeit muss so beeinträchtigt oder gelähmt sein, dass die vom Kanzler vorgegebene Marschrichtung nicht weiter durchgesetzt werden kann.

Im Bundestag aber ist das Verhältnis der Parteien unverändert, SPD und Grüne sind in der Mehrheit. Landtagswahlen und deren Ausgang haben keinen Einfluss auf das Parlament des Bundes. Im Bundesrat, der Länderkammer, sieht es dagegen ganz anders aus: Hier hat eine entscheidende Machtverschiebung während der letzten Legislaturperiode stattgefunden. Doch von irgendwelchen Kräfteverhältnissen im Bundesrat hat das Bundesverfassungsgericht nichts gesagt, als es seine Voraussetzungen ausformulierte. Allein der Bundestag ist entscheidend.

Schöder braucht auch keine Unterstützung der Wähler für seinen Reformkurs: Er hat diese bereits. Durch die letzte Bundestagswahl wurde ihm das Mandat für die nächsten vier Jahre erteilt. Und dieses Mandat ist nicht nur so zum Spaß gedacht. Wenn es mal hart auf hart kommt, darf man nicht neu entscheiden und notfalls alles hinschmeißen. Der Bürger hat bereits gewählt. Unsere Verfassung, unser Bundestag, all das ist kein Kindergarten.

Auch hat Schröder bei zurückliegenden Landtagswahlen immer wieder betont, dass Länderwahlen Sache der einzelnen Länder und kein Kriterium für die Akzeptanz oder Ablehnung der bundesweiten Politik von Rot-Grün sind. "Land ist Land. Bund ist Bund."

Viele bezeichnen den Coup von Schröder als mutig, sinnvoll, notwendig. Klug. Gewagt. Andere als überhastet, Fehlschuss, Selbstmord, Flucht.

Verfassungswidrig ist er allemal.

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